18.10.2010

Eine Mieterhöhung ist nicht immer gerechtfertigt

Wer ein Mietverhältnis eingeht, der muss normalerweise einen Mietvertrag mit bestimmten Klauseln unterschreiben, die teilweise vom Gesetzgeber festgelegt sind. Darunter sind auch Regelungen zur Erhöhung der Miete.

Ein Mietvertrag regelt das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Ganz bestimmte Regelungen in diesen Verträgen werden gesetzlich festgeschrieben, daher besteht keine vollkommene Autonomie bei der Erstellung eines Mietvertrages. Diese Regelungen betreffen beispielsweise die Kündigungsfrist, welche für beide Parteien bei mindestens drei Monaten liegt. Die gesetzlichen Regelungen sind hauptsächlich zum Schutz des Mieters im Streitfall ausgelegt worden, allerdings gibt es auch Regelungen, die der Vermieter zu seinem Vorteil erstellen darf.

Normalerweise muss in jedem Mietvertrag eine Klausel enthalten sein, dass unter gewissen Umständen eine Mieterhöhung erlaubt ist, welche bis zu einem gewissen Höchstbetrag festgelegt werden kann. Diese Umstände müssen aber sehr außerordentlich zum Nachteil des Vermieters sein und er kann die Erhöhung auch nicht unbegrenzt vollziehen. Muss der Vermieter noch mehr Geld vom Mieter verlangen, damit er die geplanten Einnahmen aus dem Mietobjekt erzielen kann, bleibt nur die Aufsetzung eines neuen Vertrages. Das heißt, er muss den Mietvertrag kündigen und dem Mieter einen neuen Vertrag vorlegen, der erhöhte Mietkosten vorsieht. Ob der Mieter diesen Vertrag unterzeichnen möchte, bleibt ihm überlassen. Allerdings darf er nach der Kündigung noch drei Monate in der Wohnung leben, auch wenn er nur die alte, niedrigere Mietsumme bezahlt.